Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Geltungsbereich
1.1 Nachstehende AGB der Stockner Solar Einzelunternehmen (im folgenden „Stockner Solar“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Stockner Solar und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sämtliche von Stockner Solar abgegebenen Angebote und Verträge zwischen Stockner Solar und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden AGB abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Stockner Solar nicht an, es sei denn, Stockner Solar hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Stockner Solar in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Stockner Solar und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.5 Nachstehende AGB gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne dieser AGB. Die AGB gelten für Nichtunternehmer, soweit sie nicht explizit gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil dieser AGB durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der Rest bleibt unverändert.

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote von Stockner Solar sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten. Technische Änderungen in Katalogen, Internetseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.

2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.

2.3 Stockner Solar ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.

2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft Stockner Solar.

2.5 Die Annahme der Bestellung durch Stockner Solar erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle unverzüglich erstattet.

2.6 Stockner Solar ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.7 Der auf den Internetseiten von Stockner Solar abrufbare und in Prospekten und sonstigen Unterlagen von Stockner Solar abgebildete mittels der von Stockner Solar zur Verfügung gestellten Software verwendbare „Wirtschaftlichkeitsrechner“ dient lediglich einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und/oder Batteriesystems. Die Berechnung kann nur eine Orientierung über die mögliche Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein, und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gleiches gilt auch dann, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch Mitarbeiter von Stockner Solar durchgeführt und dem Kunden in Form von Dateien oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden.

Stockner Solar weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit geändert werden können. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss.

2.8 Die von Stockner Solar erstellte „Eigenverbrauchsfibel“ kann dem Kunden nur eine grobe Orientierung zur Optimierung des Eigenverbrauchs geben. Die Inhalte der „Eigenverbrauchsfibel“ wurden von Stockner Solar mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Stockner Solar haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.

Überlassene Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Stockner Solar das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, Stockner Solar erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Rücktrittsrecht
4.1 Stockner Solar kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht

Vertragsdurchführung
5.1 Vor Beginn der Montage stellt der Kunde Stockner Solar eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit Stockner Solar beschädigte Flächen austauschen kann.

Der Kunde sichert bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Belastung durch eine Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Stockner Solar behält sich das Recht vor, einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel bestehen.

Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in EURO und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, welche am Tag der Rechnungsstellung separat ausgewiesen wird.

6.2 Stockner Solar behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend den zwischen Bestellung und Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

6.3 Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

6.4 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Preis in der Bestellung die Lieferung von PV-Generatoren (Module), Wechselrichtern, dem kompletten Befestigungssystem, AC-Solarkabeln sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines Zählerschranks oder außergewöhnliche Zusatzkosten durch unvorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation).

6.5 Die tatsächliche Leistung der PV-Anlage kann daher von der in der Bestellung angegebenen Leistung abweichen. Der in der Bestellung angegebene Preis basiert ausschließlich auf der Anzahl und Leistung der Module gemäß den Herstellerangaben.

6.6 Änderungen der Modulanzahl nachträglich auf Wunsch des Kunden werden von Stockner Solar gesondert angeboten.

6.7 Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Folgen des Zahlungsverzugs finden Anwendung.

6.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Stockner Solar anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.9 Stockner Solar ist berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Stockner Solar berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

6.10 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in EURO an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Die Kosten, die der Zahlstelle von Stockner Solar belastet werden, sind vom Kunden zu erstatten.

Lieferzeit
7.1 Die in der Bestellung genannten Liefertermine sind unverbindlich und lediglich als voraussichtliche Termine zu verstehen.

7.2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter "verbindlicher Liefertermine" steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und mangelfreien Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie geeigneter Witterungsverhältnisse, die eine Montage der Photovoltaikanlage ermöglichen.

7.3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Stockner Solar verlassen hat oder wenn die Ware, falls sie ohne Verschulden von Stockner Solar nicht rechtzeitig versendet werden kann, als versandbereit gemeldet wird.

Der Beginn der Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere den Zahlungseingang, die rechtzeitige Beschaffung und Vorlage behördlicher Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen. Der Kunde muss sicherstellen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, einschließlich des Zugangs zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge).

7.4 Stockner Solar ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

7.5 Sollte Stockner Solar trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Betriebsstörungen, auch bei Lieferanten und Unterlieferanten) an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wenn die Lieferung oder Leistung dadurch unmöglich wird, ist Stockner Solar von ihrer Leistungspflicht befreit.

7.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Stockner Solar berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, geltend zu machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7.7 Teillieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

7.8 Die Haftung von Stockner Solar im Falle von Lieferverzögerungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von Stockner Solar oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet Stockner Solar nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Versand und Gefahrübergang
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl von Stockner Solar entweder durch eine Spedition mit Transportversicherung oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten für Versand und Transportversicherung trägt Stockner Solar.

8.2 Der Kunde hat bei Übernahme der Lieferung von einem Spediteur sichtbare Schäden zu überprüfen und diese im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich festzuhalten. Stockner Solar ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu informieren.

8.3 Wenn der Versand oder die Annahme aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands ohne Verschulden von Stockner Solar verzögert oder unmöglich gemacht wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- oder Annahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle daraus resultierenden Schäden und Mehrkosten.

Gewährleistung, Haftung
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel Stockner Solar unverzüglich angezeigt hat.

9.2 Stockner Solar behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar.

9.3 Geringfügige Farbabweichungen (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.

9.4 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von Stockner Solar entweder die Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt Stockner Solar die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.

9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen.

9.6 Stockner Solar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.7 Stockner Solar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Stockner Solar grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.9 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.

9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV-Module und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.

9.11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Stockner Solar haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

9.12 Die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Stockner Solar ist ausgeschlossen, soweit eine Haftung von Stockner Solar ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Stockner Solar keine Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.

9.14 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

9.15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, Stockner Solar hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden vor.

9.16 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

Softwarenutzung
Sofern im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Überset


Datenschutz
Stockner Solar Einzelunternehmen verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Des Weiteren behält sich Stockner Solar Einzelunternehmen vor, Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber Stockner Solar Einzelunternehmen der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Stockner Solar Einzelunternehmen die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Stockner Solar Einzelunternehmen die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Stockner Solar Einzelunternehmen.

13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Stockner Solar Einzelunternehmen. Stockner Solar Einzelunternehmen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.

14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.

14.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

Winhöring, Februar 2024

Zusatzinformation gemäß § 36 VSBG – Pflichteintrag ab dem 01.02.2017:

Die Firma Stockner Solar Einzelunternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.